Über das Fach GL

Gesellschaftslehre – ein Fach, das ganz dem Zeitgeist unserer Schülergeneration entspricht. Hauptanliegen dieses

Hände - GL

IGS-spezifischen Faches ist die Förderung des vernetzten Denkens. Geschichtliche, geographische und zunehmend politische Inhalte werden in ihren Zusammenhängen betrachtet. So kann bspw. die historische Betrachtung politische Entscheidungen und gesellschaftliche Entwicklungen unserer Zeit erklären, wirtschaftliche und ökologische Fragen im Zusammenspiel besser verstanden werden usw.

Verschiedene Unterrichtsmethoden sind der Vielfalt der Themen geschuldet.

iPhone-GL

So kommen neben der klassischen Schulbucharbeit auch digitale Medien zum Einsatz, es wird in Projekten gearbeitet und eigene Präsentationen werden erstellt. In Klassenstufe 8 liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Bezug zum Arbeitsmarkt, welcher auch stark mit der Berufsorientierung verknüpft ist. Exkursionen werden anlassbezogen oder auch regelmäßig, wie der Besuch des Konzentrationslagers in Natzweiler- Struthof, durchgeführt.

Dieser Ansatz trägt dazu bei, unsere Schülerinnen und Schüler zu kritikfähigen und demokratiebewussten Bürgern zu erziehen – bildungspolitisch eines der größten Ziele.

Denker-GL

Uns Lehrkräften ist es ein Anliegen, aktuelle Themen zu behandeln und wie unsere Gesellschaft, so unterliegt auch das Fach Gesellschaftslehre einem ständigen Wandel. Wir wollen Schülerinnen und Schüler interessieren und motivieren. Und wir sind selbst interessiert an der Auseinandersetzung mit den Anschauungen und Sichtweisen der jungen Generation.

In der Oberstufe ist das Konzept der übergreifenden Arbeitsweise schon länger als Gemeinschaftskunde mit den möglichen Schwerpunkten Erdkunde, Geschichte und Sozialkunde bekannt. Zusätzlich wird ein Leistungskurs in Erdkunde, Geschichte und Sozialkunde angeboten. 

Bilingualer Unterricht in Gesellschaftslehre

In einem immer enger zusammenwachsenden Europa und einer globalisierten Welt gewinnen das Wissen über andere Kulturen und Fremdsprachenkenntnisse insbesondere in der englischen Sprache immer größere Bedeutung. Dies gilt sowohl in beruflichen als auch in privaten Lebenssituationen.

Unser bilinguales Angebot im Sachfach Gesellschaftslehre bietet die Möglichkeit die oben genannten Kenntnisse zu erweitern und zu vertiefen und bereitet die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler daher intensiv auf die zukünftigen Anforderungen und Herausforderungen insbesondere im Studium und/oder Berufsleben vor und stellt damit eine bedeutende Zusatzqualifikation dar. Die Teilnahme wird in den Zeugnissen vermerkt und am Ende des 10. Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler des Bili-Kurses ein Zertifikat über ihre Teilnahme.

Gerne beantworten unsere Bili-Lehrkräfte Frau Nix, Frau Zarbel und Herr Ziegler Ihre bzw. eure Fragen und beraten hinsichtlich einer möglichen Teilnahme am bilingualen Unterricht.

Wer sich vorab informieren möchte, findet folgend Antworten zu den sogenannten FAQs (frequently asked questions – den häufig gestellten Fragen).

Bilingualer Unterricht ist grundsätzlich fremdsprachiger Gesellschaftslehreunterricht. Das bedeutet, dass Englisch in den entsprechenden Stunden die Unterrichtssprache ist. Themen- oder situationsbezogen kann die Muttersprache jedoch ergänzend eingesetzt werden.

Grundsätzlich können alle Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse den bilingualen Zweig wählen. Natürlich ergeben sich aus der Teilnahme erhöhte Anforderungen in der Fremdsprache. Schülerinnen und Schüler sollten also Spaß an der englischen Sprache haben und sich auch gerne aktiv im Gesellschaftslehreunterricht einbringen.

Um wirklich allen Schülerinnen und Schülern eine Teilnahme am bilingualen Unterricht zu ermöglichen und diesen sprachlich vorzubereiten wird der Fremdsprachenunterricht in den Klassenstufen 5 und 6 um jeweils eine Wochenstunde im sogenannten Erweiterten Englischunterricht ergänzt.

Ab Klasse 7 (bis einschließlich Klasse 10) nehmen auf Antrag der Eltern und nach Empfehlung der Klassenkonferenz die entsprechenden Schülerinnen und Schüler am bilingualen Unterricht teil. Die bilinguale Lerngruppe wird, ähnlich der Organisation in den Wahlpflichtfächern, zeitlich parallel zur deutschsprachigen Gesellschaftslehre unterrichtet. Allerdings findet für die bilinguale Gruppe zusätzlich einmal in der Woche nach der 6. Stunde eine Unterrichtsstunde statt.

Die Beherrschung der englischen Sprache wird, wie oben bereits angesprochen, immer wichtiger. Bei der Ausübung sehr vieler Berufe spielt Englisch inzwischen eine große Rolle, sei es um mit internationalen Geschäftspartnern zu kommunizieren oder um auf dem neuesten Stand berufsrelevanter Entwicklungen zu bleiben.
Der bilinguale Unterricht bietet die Möglichkeit, die Englischkenntnisse der Schülerinnen und Schüler zu erweitern, ohne gleichzeitig den Stundenumfang des Faches Englisch zu erhöhen. Insbesondere die Förderung der Fertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen und Sprechen kommt im bilingualen Unterricht zum Tragen.
Weitere Vorteile:

  • Die Sach- und inhaltsorientierte Verwendung der Fremdsprache
  • Die Entwicklung einer fachbezogenen Sprachkompetenz
  • Die Förderung der mündlichen Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit
(ausgezeichnete Vorbereitung auch auf die Oberstufe)
  • Die Entwicklung von Selbstvertrauen im Umgang mit der Fremdsprache
  • Den authentischen Gebrauch der Fremdsprache – losgelöst vom traditionellen „Lehrwerksunterricht“
Im Sachfach werden die gleichen Inhalte erarbeitet wie im deutschsprachigen Unterricht. Durch kleinschrittiges Vorgehen, sehr anschauliche Unterrichtsmedien und Materialien sowie besonders handlungsorientiert geprägten Unterricht haben die Schülerinnen und Schüler keine Nachteile bei der Erarbeitung der Unterrichtsinhalte. Natürlich setzt der bilinguale Unterricht eine gewisse Ausdauerfähigkeit und Lernwillen von den Schülerinnen und Schülern voraus, da er erhöhte Anforderungen in der Fremdsprache bedingt. Bei der Beurteilung der Schülerleistungen werden nur die Leistungen im Sachfach beurteilt. Eine fehlerhafte Aussprache oder fehlerhafte sprachliche Äußerungen etwa werden zwar korrigiert, spielen (sofern die Inhalte nicht sinnentstellt werden) jedoch keine Rolle. Es werden in der schriftlichen Leistungsmessung auch keine sprachlichen Fehler bewertet, lediglich sachfachspezifische Fachbegriffe müssen gelernt sein.
Grundsätzlich ist die Teilnahme am bilingualen Unterricht ab der 7. Klasse verbindlich bis zur 10. Klasse vorgesehen. In Ausnahmefällen auf Grund einer erkennbaren Überforderung kann die Schulleitung auf Antrag der Eltern über die Möglichkeit eines Austritts aus dem bilingualen Unterricht entscheiden.