Bilingualer Unterricht
In einem immer enger zusammenwachsenden Europa und einer globalisierten Welt gewinnen das Wissen über andere Kulturen und Fremdsprachenkenntnisse insbesondere in der englischen Sprache immer größere Bedeutung. Dies gilt sowohl in beruflichen als auch in privaten Lebenssituationen.
Unser bilinguales Angebot im Sachfach Gesellschaftslehre bietet die Möglichkeit die oben genannten Kenntnisse zu erweitern und zu vertiefen und bereitet die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler daher intensiv auf die zukünftigen Anforderungen und Herausforderungen insbesondere im Studium und/oder Berufsleben vor und stellt damit eine bedeutende Zusatzqualifikation dar. Die Teilnahme wird in den Zeugnissen vermerkt und am Ende des 10. Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler des Bili-Kurses ein Zertifikat über ihre Teilnahme.
Gerne beantworten unsere Bili-Lehrkräfte Frau Nix, Frau Zarbel und Herr Ziegler Ihre bzw. eure Fragen und beraten hinsichtlich einer möglichen Teilnahme am bilingualen Unterricht.
Wer sich vorab informieren möchte, findet folgend Antworten zu den sogenannten FAQs (frequently asked questions – den häufig gestellten Fragen).
1. Was erwartet die Schülerinnen und Schüler im bilingualen Unterricht?
Bilingualer Unterricht ist grundsätzlich fremdsprachiger Gesellschaftslehreunterricht. Das bedeutet, dass Englisch in den entsprechenden Stunden die Unterrichtssprache ist. Themen- oder situationsbezogen kann die Muttersprache jedoch ergänzend eingesetzt werden.
2. Wer kann am Unterricht teilnehmen?
Grundsätzlich können alle Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse den bilingualen Zweig wählen. Natürlich ergeben sich aus der Teilnahme erhöhte Anforderungen in der Fremdsprache. Schülerinnen und Schüler sollten also Spaß an der englischen Sprache haben und sich auch gerne aktiv im Gesellschaftslehreunterricht einbringen.
3. Wie sieht der bilinguale Zweig an der Daniel Theysohn IGS aus?
Um wirklich allen Schülerinnen und Schülern eine Teilnahme am bilingualen Unterricht zu ermöglichen und diesen sprachlich vorzubereiten wird der Fremdsprachenunterricht in den Klassenstufen 5 und 6 um jeweils eine Wochenstunde im sogenannten Erweiterten Englischunterricht ergänzt.
Ab Klasse 7 (bis einschließlich Klasse 10) nehmen auf Antrag der Eltern und nach Empfehlung der Klassenkonferenz die entsprechenden Schülerinnen und Schüler am bilingualen Unterricht teil. Die bilinguale Lerngruppe wird, ähnlich der Organisation in den Wahlpflichtfächern, zeitlich parallel zur deutschsprachigen Gesellschaftslehre unterrichtet. Allerdings findet für die bilinguale Gruppe zusätzlich einmal in der Woche nach der 6. Stunde eine Unterrichtsstunde statt.
4. Welche Vorteile hat mein Kind durch den bilingualen Unterricht?
Die Beherrschung der englischen Sprache wird, wie oben bereits angesprochen, immer wichtiger. Bei der Ausübung sehr vieler Berufe spielt Englisch inzwischen eine große Rolle, sei es um mit internationalen Geschäftspartnern zu kommunizieren oder um auf dem neuesten Stand berufsrelevanter Entwicklungen zu bleiben.
Der bilinguale Unterricht bietet die Möglichkeit, die Englischkenntnisse der Schülerinnen und Schüler zu erweitern, ohne gleichzeitig den Stundenumfang des Faches Englisch zu erhöhen. Insbesondere die Förderung der Fertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen und Sprechen kommt im bilingualen Unterricht zum Tragen.
Weitere Vorteile:
- Die Sach- und inhaltsorientierte Verwendung der Fremdsprache
- Die Entwicklung einer fachbezogenen Sprachkompetenz
- Die Förderung der mündlichen Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit (ausgezeichnete Vorbereitung auch auf die Oberstufe)
- Die Entwicklung von Selbstvertrauen im Umgang mit der Fremdsprache
- Den authentischen Gebrauch der Fremdsprache – losgelöst vom traditionellen „Lehrwerksunterricht“
5. Erfährt mein Kind Nachteile durch bilingualen Unterricht?
Im Sachfach werden die gleichen Inhalte erarbeitet wie im deutschsprachigen Unterricht. Durch kleinschrittiges Vorgehen, sehr anschauliche Unterrichtsmedien und Materialien sowie besonders handlungsorientiert geprägten Unterricht haben die Schülerinnen und Schüler keine Nachteile bei der Erarbeitung der Unterrichtsinhalte. Natürlich setzt der bilinguale Unterricht eine gewisse Ausdauerfähigkeit und Lernwillen von den Schülerinnen und Schülern voraus, da er erhöhte Anforderungen in der Fremdsprache bedingt. Bei der Beurteilung der Schülerleistungen werden nur die Leistungen im Sachfach beurteilt. Eine fehlerhafte Aussprache oder fehlerhafte sprachliche Äußerungen etwa werden zwar korrigiert, spielen (sofern die Inhalte nicht sinnentstellt werden) jedoch keine Rolle. Es werden in der schriftlichen Leistungsmessung auch keine sprachlichen Fehler bewertet, lediglich sachfachspezifische Fachbegriffe müssen gelernt sein.
6. Ist ein Austreten aus dem bilingualen Kurs möglich?
Grundsätzlich ist die Teilnahme am bilingualen Unterricht ab der 7. Klasse verbindlich bis zur 10. Klasse vorgesehen. In Ausnahmefällen auf Grund einer erkennbaren Überforderung kann die Schulleitung auf Antrag der Eltern über die Möglichkeit eines Austritts aus dem bilingualen Unterricht entscheiden.